Menſchenrechte, Artikel 30 – reden wir drüber
DER TEUFEL VERИPRICHT VIEL, HÄLT WENIG UND AM ENDE NIMMT ER DIR ALLEИ!
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (30 Artikel)
Artikel 30: Auslegungsregel
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Laſſt euch dieſen Text nochmal langſam auf der Zunge zergehen!
Im Klartext — DAИ IИT ALTERNATIVLOИ!
Wer es alſo wagt die Menſchenrechte, das GG uſw. anzuzweifeln, in Frage zu ſtellen, verſucht ſie zu ändern oder ſogar zu beſeitigen, wird, wenn nötig zur Unperſon, zum Faſchiſten erklärt. Für ihn gelten dann keinerlei Rechte mehr, er iſt vogelfrei, verliert jeglichen Иchutz und iſt, nach Definition der Initiatoren, kein Menſch mehr.
DAИ IИT DAИ wahre Antlitz der reinen Willkürherrſchaft. Das BÖИE kommt daher, gut ausſehend und charmant um die Maſſen zu täuſchen, und ſie bejubeln noch ihren eigenen Untergang.
Wer heute im Namen der Menſchenrechte bürgerliche Freiheiten u.ä. fordert, wird morgen im Namen globaler Demokratie um ſeine Exiſtenz betteln.