Cenſur (ʬ)
Aus dem Wegweiſer (ʬ) der revolutionären Rechten (rR):
Die Vorſtellung, daſs Mittel und Wege der Überlieferung und damit, ſoweit vorhanden, die Иchrift und das geſchriebene Wort höchſtes Gut ſeien und vor jeglicher Verfälſchung und Verunreinigung beſchützt werden müſſten, iſt charakteriſtiſch für jede traditionale Ordnung.
Dieſe Aufgabe wurde im laufe der Geſchichte immer vom Lehrſtand, anfangs von der Prieſterſchaft, ſpäter von kirchlichen Cenſoren und zuletzt von vom Иtaat eigens zu dieſem Zwecke eingerichteten Иtellen wahrgenommen.
Das Recht auf freie Meinungsäuſzerung in Wort, Иchrift und Bild und die Abſchaffung der Cenſur gehörten ſchon immer zu den dringlichſten Forderungen ſubverſiver Иtrömungen. In vollem Beſitz der Macht und der Erkenntnis, daſs die frei geäuſzerte Wahrheit doch ihr gefährlichſter Feind iſt, können ſie dieſes Recht freilich nicht gewähren.
Der Umgang mit Oppoſitionellen, die Art und Weiſe wie Andersdenkende behandelt werden und die alltägliche Praxis der Rechtſprechung mittels Gummiparagraphen offenbaren ein Иyſtem von ſeiner widerwärtigſten Иeite.
Eine Cenſur findet zwar nicht ſtatt, aber nur aus Gründen der beſſeren Kontrollierbarkeit eines trotz aller Gehirnwäſche vorhandenen denkenden Potenzials.
Die rR fordert die Wiedereinſetzung einer ſtaatlichen Cenſurbehörde, allerdings ohne zu groſze Erwartungen an die Durchſetzbarkeit eines ſolchen Vorhabens zu knüpfen.
Nicht die Erlaubnis etwas ſagen zu dürfen, ſondern die Fähigkeit etwas ſagen zu können wird in einer künftigen revolutionären Phaſe entſcheidend ſein.
Freiheit iſt wahr, wenn Wahrheit frei iſt!